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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Erwerb von Waffen und Munition
Werbescheinpflichtige Waffen und Munition können nur gegen Vorlage von gültigen Dokumenten erworben werden wie z.B. Jagdschein im Original, Waffenbesitzkarte im Original, Munition - Erwerbschein im Original, oder Sondergenehmigung im Original.
Erwerbscheinfreie Artikel können nur gegen Vorlage eines amtlichen Original bzw. einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat verkauft werden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf das Waffengesetz.